Kennzahlen, Anforderungen und Regelwerke für die Planung und Anwendung massiver Gips-Wandbauplatten
Leistungsstarke Konstruktionen für hohe Anforderungen
Nach DIN 4103-2 können in den Einbaubereichen 1 und 2 Wände aus Gips-Wandbauplatten bis zu 16 m Länge und 7 m Höhe ohne zusätzliche aussteifende Bauteile errichtet werden. Die Konstruktionen erfordern keine Unterkonstruktionen und bilden somit auch keine Hohlräume.
Schalltechnisch sind Innenwände aus Gips-Wandbauplatten biegesteife Konstruktionen, die allerdings elastisch entkoppelt an den Baukörper angeschlossen werden. Je nach Rohdichte können einschalige Konstruktionen bewertete Schalldämm-Maße bis 50 dB erreichen.
Sofern der Trennwandzuschlag für leichte Trennwände berücksichtigt wird, können die Wände unter Berücksichtigung des Bodenaufbaues (z.B. Fußbodenheizung etc.) auch direkt auf einen geeigneten Estrich gestellt werden.
Mit schubfest verklebten Verbundkonstruktionen (max. 20 cm Wanddicke) können Installationen der technischen Gebäudeausrüstung auch mit größeren Einbautiefen integriert werden, z.B. Hausstationen.
Mit einer 100 mm dicken Wand sind feuerwiderstandsfähige raumabschließende Konstruktionen bis F 180-A möglich. Durch den symmetrischen Wandaufbau gilt die Feuerwiderstandsklassebenennung für die Einwirkung aus Feuer in beiden Richtungen.
Bei Anforderungen an den Brandschutz sind Feuer- und Rauchschutzabschlüsse unter Berücksichtigung der bauaufsichtlichen Zulassungen in den Wänden anwendbar und auch nachträglich sicher einbaubar. Brandschutzanschlüsse z.B. von Hörmann, Rug-Semin, Schako, Schörghuber, Trox, Wildeboer, Zapp-Zimmermann u.w.m.) Sanitärkomponenten, Rohrtraversen, Kabelpritschen etc. können mit den vom Hersteller dafür zugelassenen Befestigungsmitteln eingebaut werden (siehe auch Dübel- und Schraubenliste). Die Mindestwandstärke für Sanitärständer, die vor oder in die Wand eingebaut werden, sind 80 bis 100 mm. Grundsätzlich sind aus schalltechnischen Gründen, insbesondere mit Blick auf Körperschall, alle Befestigungen/Durchführungen entkoppelt einzubauen und je nach Brandschutzanforderung nach den Vorgaben der Hersteller zu isolieren.
